
Diese Schulform ersetzt ab dem Schuljahr 2009/10 die Ausbildungsgänge zur Altenpflegehilfe, Heilerziehungshilfe und Gesundheits- und Krankenpflegehilfe. Der Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule - Pflegeassistenz - bietet für Hauptschulabsolventen die Möglichkeit einen anerkannten Berufsabschluss als "staatlich geprüfte(r) Pflegeassistent(in)" und gleichzeitig den Realschulabschluss Sek. I oder sogar den Erweiterten Sek. I zu erreichen.
Ihr Interesse - Sie möchten...
• Menschen pflegen und betreuen,
• ihr eigenes soziales Verhalten und ihre persönlichen Eigenschaften, wie z.B. Einfühlsamkeit, Geduld, Freundlichkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit verstärken
• einen Berufsabschluss, um anschließend in Einrichtungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Behindertenhilfe unter Anleitung einer Fachkraft mit Menschen zu arbeiten, die Unterstützung und Hilfe benötigen,
• Ihre Allgemeinbildung festigen und vertiefen,
• den Sekundarabschluss I Realschulabschluss bzw. bei entsprechenden Leistungen) den Erweiterten Realschulabschluss erlangen
Aufgabe der Schulform
Pflegerische Grundausbildung, die auf berufliche Tätigkeiten in der Altenpflege, Heilerziehungspflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der häuslichen Pflege und Betreuung vorbereitet
Aufnahmevoraussetzungen
Klasse 1
1. Hauptschulabschluss
2. Persönliche Eignung
Die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach der Zahl der vorhandenen Plätze.
Unterrichtsinhalte (2 Jahre)
• Berufsbezogene Unterrichtsinhalte (24 Stunden)
• Berufsübergreifender Unterricht mit den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik, Sport und Religion (12 Stunden)
• Wahlpflichtangebote (3 Stunden)
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege, der Behindertenhilfe sowie der häuslichen Pflege und Betreuung im Umfang von 960 Zeitstunden (24 Wochen) statt.
Abschlüsse
Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die sich aus mehreren Teilen zusammensetzt.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
„Staatliche geprüfte Pflegeassistentin“
„Staatlich geprüfter Pflegeassistent“
zu führen und der Sekundarabschluss I kann erworben werden. Darüber hinaus wird der Erweiterte Sekundarabschluss I auf dem Abschlusszeugnis bescheinigt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a. der Gesamtnotendurchschnitt des Abschlusszeugnisses beträgt mindestens 3,0 und
b. in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/ Kommunikation und dem berufsbezogenen Lernbereichen werden befriedigende Leistungen nachgewiesen.
Berechtigungen
• Berufliche Tätigkeit als Pflegeassistent/-in
• Besuch der Fachschule Heilerziehungspflege
• Anrechnungsmöglichkeit auf verschiedene dreijährige Ausbildungen im pflegerischen Bereich (Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in)
• bei Erwerb des Realschulabschlusses: Besuch der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt: Gesundheit - Pflege
Anmeldung
Erforderliche Unterlagen
1. Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
2. Lebenslauf
3. Ausgefülltes Anmeldeformular (Vordruck der Schule)
Beratung
Falls Sie ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch wünschen, ist eine Terminvereinbarung über das Sekretariat möglich.
Abteilungsleiterin:
Frau Renz-Knappik
Tel: 04261-983336-36