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BFS Hauswirtschaft und Pflege (Sozial- und Familienpflege)

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BFS Hauswirtschaft und Pflege
für Realschulabsolventinnen/ Realschulabsolventen

Diese einjährige Schulform ersetzt ab dem Schuljahr 2009/10 die Einjährige Berufsfachschule - Sozialpflege.
 
Aufgabe der Schulform
•   Befähigung zu grundlegenden pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
•   Befähigung zur Assistenz von Menschen mit Unterstützungsbedarf in unterschiedlichen Arbeitsfeldern
•   Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung für Berufe in den Bereichen Pflege, andere als ärztliche Heilberufe und Hauswirtschaft

Aufnahmevoraussetzungen
In die Einjährige Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt - Sozial - und Familienpflege kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach der Zahl der vorhandenen Unterrichtsplätze und den Leistungen.
Unterrichtsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich (9 Stunden)
mit den Fächern  Deutsch, Englisch, Politik, Religion, Sport
Berufsbezogener Lernbereich (Theorie: 9 Stunden / Praxis: 18 Stunden)
1.  Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
2.  Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen   ausführen
3.  Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden
4.  Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit geistigen und / oder körperlichen Beeinträchtigungen wahrnehmen und sie begleiten
 
Praktische Ausbildung
4 Wochen Praktikum in einem pflegerischen oder in einem hauswirtschaftlichen Betrieb.
 
Abschlussprüfungen
1.   Praktische Prüfung
2.   Klausur (berufsbezogene Inhalte)
 
Abschlüsse
Nach erfolgreichem Besuch der Einjährigen Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt - Sozial- und Familienpflege -, erhält die Schülerin / der Schüler ein Abschlusszeugnis.
Ein Abschlusszeugnis wird erteilt, wenn alle Fächer mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden. Der Ausgleich von bis zu zwei „mangelhaften“ Leistungen oder einer „ungenügenden“ Leistung ist möglich (Ausgleichregelung).
Darüber hinaus wird der Erweiterte Sekundarabschluss I bescheinigt, wenn
a.  der Gesamtdurchschnitt des Abschlusszeugnisses mindestens 3,0 beträgt und
b.  in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und dem berufsbezogenen Lernbereich - Theorie befriedigende Leistungen erreicht werden.
 
Berechtigungen nach Abschluss der Berufsfachschule
•  Der erfolgreiche Besuch der Einjährigen Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt - Sozial- und Familienpflege berechtigt zur Aufnahme in die Fachschulen für Altenpflege und Heilerziehungspflege sowie zum Besuch des 2. Ausbildungsjahres der BFS - Sozialassistenz - mit dem Schwerpunkt:  Familienpflege.
•  Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschluss I berechtigt zum Besuch diverser weiterführender Schulformern im Sekundarbereich II (z.B. Fachgymnasien und Gymnasiale Oberstufe).
 
Anmeldung
Erforderliche Unterlagen
1.   Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
2.   Lebenslauf
3.   Ausgefülltes Anmeldeformular der Schule
 
Beratung                                              
Falls Sie ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch wünschen, ist eine Terminvereinbarung über das Sekretariat möglich. Abteilungsleiterin: Frau Renz-Knappik. Tel: 04261-983336-36