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Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter

Ich – Lars Grotheer – bin seit 2004 Lehrer für Wirtschaft und Politik an den BBS Rotenburg und bekleide die Funktion des Datenschutzbeauftragten seit 2005. Bei Fragen sprechen Sie mich doch bitte einfach an!

Der Datenschutz an Schulen

Nach §1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes ist es Aufgabe dieses Gesetzes, „das Recht einer jeden Person zu gewährleisten, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Gesetz bestimmt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten durch öffentliche Stellen verarbeitet werden dürfen.“
Schulen gelten in diesem Gesetz wie auch andere rechtlich als „öffentliche Stellen“. Datenschutzbeauftragte „unterstützen die öffentliche Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirken auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin.“ (§8a, Abs. 2, Satz 3)
Lehrkräfte, Mitarbeiter, Eltern, Schülerinnen und Schüler gelten  in diesem Gesetz als „Betroffene“, und diese „können sich unmittelbar an die Beauftragte oder den Beauftragten für den Datenschutz wenden.“ (§8a, Abs. 3, Satz 4) Dieses gilt beispielsweise bei Fragen allgemeiner Art, die ich gerne teils sofort, teils nach kurzer Recherche beantworte. Unter anderem werden auch personenbezogene Fragebögen oder beispielsweise Maßnahmen zur Aufklärung schwerwiegenderer Schülervergehen auf Konformität mit dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz geprüft.