Zweijährige berufsqualifizierende Berufsfachschule – Sozialpäd. Assistent(in) in Teilzeit
Beschreibung und Ausbildungsziel
Die Berufsfachschule bildet in einer dualen Bildungsform zur sozialpädagogischen Zweit-Fachkraft aus. Die Berufsausbildung bildet den ersten Teil der Erzieher/ Innen-Ausbildung.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule – Sozialpädagogische/r Assistent/in (Teilzeit) kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss und die Zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik oder nach Abschluss einer mind. Zweijährigen Berufsausbildung eine mind. dreijährige Tätigkeit nachweist oder eine Hochschulgangsberechtigung besitzt oder eine mind. zweijährige Berufsausbildung und eine Qualifikation in der Kindertagespflege (mind. 160 Std.). mit dreijähriger Tätigkeit im Umfang von mind. 50 % einer beruflichen Vollzeitkraft als Tagespflegeperson oder eine Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege (400 Std.) mit einer mind. 1 Jahr als Tagespflegeperson im Umfang von mind. einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft ausgeübt hat.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer zur/zum staatlich geprüften Sozialpädagogische/r Assistent/-in in Teilzeit dauert 1,5 Jahre.
Ausbildungsinhalte
Der Unterricht umfasst neben den berufsbezogenen Fächern auch berufsübergreifende Fächer (Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik, Religion) und erfolgt an zwei Wochentagen (Montag und Mittwoch) in der Zeit von 15:00-20:00 Uhr. Zusätzlich kommen Selbstlernphasen und je nach Kapazität der Schule sowie nach Absprache Unterricht am Samstag dazu.
Praktikum
Siehe „Praxis“
Praxis
In der berufsqualifizierenden Berufsfachschule – Sozialpädagogische/r Assistent/in werden 600 Zeitstunden tätigkeitsbegleitend in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen im Elementarbereich absolviert. Die Ausbildung findet in Regelkindergärten oder pädagogischen Einrichtungen mit besonderen pädagogischen Konzepten (Heilpädagogische Einrichtungen, Montessori-Kindergärten, Waldkindergarten usw.) statt.
Vergütung
Das Land Niedersachsen gewährt örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe finanzielle Zuwendungen für Zusatzkräfte ohne pädagogische Qualifikation im Rahmen der Förderrichtlinie Qualität in Kindertagesstätten (QuiK). Nähere Informationen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) zu erhalten (https://www.mk.niedersachsen.de).
Abschluss
Mit Bestehen der Abschlussprüfungen wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte(r) Sozialpädagogische(r) Assistent(in)“ und der erweiterte Sekundarabschluss I erworben. Zugleich berechtigt der erfolgreiche Abschluss der Berufsfachschule – Sozialpädagogischer Assistent/in zur Aufnahme in die Fachschule – Sozialpädagogik (mind. befriedigende Leistungen in Deutsch und in Theorie und Praxis).
Der Besuch der berufsqualifizierenden Berufsfachschule – Sozialpädagogische/r Assistent/in schließt mit einer praktischen Prüfung und drei schriftlichen Prüfungen und ggf. mündlichen Prüfungen ab.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Sozialpädagogische/r Assistent/in (staatlich geprüft)“.
Schulprofile
Europa-Schule
Der Berufsbereich Sozialpädagogik hat im Jahr 2013 mit Erfolg die erste Europa-Klasse eingeführt. Seitdem haben unsere Auszubildenden die Möglichkeit im Rahmen der Europa-Klasse ein zweimonatiges Praktikum an deutschen Einrichtungen im europäischen Ausland zu absolvieren.
Kneipp-Schule
Der Berufsbereich Sozialpädagogik hat sich im Jahr 2011 erfolgreich auf den Weg gemacht, ein Gesundheitsprofil nach Kneipp zu entwickeln. Seit Januar 2014 ist die BBS Rotenburg zertifiziert als: „Vom Kneipp-Bund e.V. anerkannte Schule“ (bundesweit die einzige BBS).
Weiterführende Bildungsgänge
Der Abschluss berechtigt für die Aufnahme in die Fachschule – Sozialpädagogik (bei befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und Praxis).
Des Weiteren berechtigt der erweiterte Sekundarabschluss I den Besuch aller Fachrichtungen des beruflichen Gymnasiums.
Kosten
Es entstehen Kosten für das erweiterte Führungszeugnis, ggf. den fehlenden Impfschutz, die Lehr- und Lernmittel, die Kopien, evtl. Materialgeld für den Unterricht sowie für den außerschulischenUnterricht.
Ansprechpartner in den BBS
Gisela Renz-Knappik, StD’in
Telefon: 04261 98336-06
Mail: Gisela.Renz-Knappik(at)lk-row.de
Anmeldung
Die Anmeldefrist für Teilzeitklasse erfragen Sie bitte im Schulbüro.
Bitte beachten Sie, dass vor Beginn der Ausbildung eine Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (ausreichender Impfschutz), ein erweitertes Führungszeugnis sowie ein Nachweis über eine Beschäftigung oder ein Praxisnachweis in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorliegen müssen.
Der Anmeldevordruck kann der Schulhomepage entnommen werden (https://www.bbs-row.de).
Jetzt anmelden: Bewerbung und Anmeldung (BBS ROW)
Das Schulbüro erreichen Sie telefonisch, per Fax oder E-Mail.
Tel: 04261 98336-36
Fax: 04261 9833699
eMail: bbs-row@lk-row.de